Aktueller Sicherheitstipp: Rettungsgasse

Aktueller Sicherheitstipp: Rettungsgasse


Seit über zwölf Jahren gilt die Verpflichtung, bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatz-
fahrzeugen möglichst ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Ganz unabhängig davon, ob der Stau durch
einen Unfall oder ein anderes Ereignis zustande kommt, müssen Autofahrer*innen eine Rettungsgasse im-
mer dann bilden, wenn sich ein Stau im Entstehen ist – nicht erst dann, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nä-
hert! So können Blaulichtorganisationen bei der Fahrt zu ihrem Einsatzort wichtige Zeit sparen, die unter
Umständen über Leben und Tod entscheiden kann. Wer sich nicht in die Rettungsgasse einordnet oder diese
sogar befährt, riskiert also das Leben von Mitmenschen.

Wie aber funktioniert die Rettungsgasse richtig?

Zweispurige Autobahnen/Schnellstraßen
Fahrer*inne der rechten Spur fahren so
weit wie möglich an den rechten Fahr-
bahnrand. Wenn erforderlich, kann der
Pannenstreifen mitbenutzt werden.

 

Drei- oder mehrspurige Autobahnen/Schnellstraßen
Fahrer*innen der äußersten linken Spur
fahren so weit wie möglich nach links, alle
anderen so weit wie möglich nach rechts.
Wenn erforderlich, kann der Pannenstrei-
fen mitbenutzt werden.

Wenn sich die Autobahn teilt, ist bei der Bildung der Rettungsgasse darauf zu achten, dass ein Einsatzfahr-
zeug ungehinderte Fahrt in jede Richtung hat.


Für die Missachtung der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig! Es ist übrigens auch
strafbar, einem Blaulichtfahrzeug nachzufahren, das die Rettungsgasse befährt.


ACHTUNG – in anderen Ländern gelten andere Bestimmungen zur Rettungsgasse! Weitere Informationen
zur Rettungsgasse finden Sie unter anderem auf www.asfinag.at und den Homepages der Autofahrerclubs.

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