INFO bezüglich DRITTIMPFUNG

Sie sind mittlerweile vollständig geimpft und haben sich davor über das elektronische Vormerksystem des Landes Burgenland zur COVID-19-Schutzimpfung vorgemerkt. Ab sofort ist es möglich, sich über das elektronische Vormerksystem des Landes Burgenland unter www.burgenland.at/coronavirus nicht nur für Erststiche, sondern auch für die Auffrischungsimpfung vorzumerken.

Der richtige Zeitpunkt für eine Auffrischungsimpfung

Laut den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums sind je nach Personengruppefolgende Zeitspannen für dieAuffrischungsimpfung vorgesehen:

  • NEU: Personen, die mit dem COVID-19-Impfstoff Jansseneinmalig geimpft wurden, sollen nach mindestens 28 Tagen eine weitere Impfdosis erhalten - vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff, aber auch erneut mit dem COVID-19-Impfstoff von Janssen.
  • Folgende Risikogruppen sollten frühestens 6 bis spätestens 9 Monate nach der vollständigen Erstimmunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten:
  • Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personen ab 65 Jahren
  • Personen, welche 2 Dosen Astra Zeneca erhalten haben
  • Personen (ab 12 Jahren unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und Risiko
  • Folgende Personen können ab 6 Monate und sollten 9 bis 12 Monate nach Vollimmunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten:
  • Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personal im Gesundheitsbereich
  • Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24-h-Pflege sowie pflegende Angehörige
  • Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität)
  • Alle weiteren Personen ab 16 Jahren sollten 9 bis 12 Monate nach Vollimmunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten. 

Die Vormerkung zur Auffrischungsimpfung erfolgt nicht automatisch, daher ist es wichtig, sich entsprechend Ihrer Personengruppe rechtzeitig für eine Auffrischungsimpfung vorzumerken.

Seitens des Gesundheitsministeriums wurde noch ein persönliches Schreiben an entsprechende Bürger avisiert.

Bitte nehmen Sie dieses Angebot des Landes Burgenland in Absprache mit Frau Dr. Schmidt bzw. ihrem behandelnden Arzt in Anspruch!

 

Mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister Ing. Gerhard ZAPFL e.h.