Gebühren und Tarife

    Dokumente, Nachweise, Auszüge

    Strafregisterauszug

    Bundesgebühr/Verwaltungsabgabe

    ab 16,40 €

    Meldebestätigung

    Verwaltungsabgabe

    4,40 €

    Staatsbürgerschaftsnachweis

    Bundesgebühr

    Verwaltungsabgabe

    28,60 €
    15,00 €

    Anmeldung einer entgeltlichen Veranstaltung (Eintritt od. freie Spende)

    Anmeldung

    feste Gebühr

    43,00 €

    Bestätigung der Gemeinde

    feste Gebühr
    Verwaltungsabgabe

    76,00 €
    14,50 €

    Jahresabgabe für Hundehaltung

    Nutzhunde



    für Nutzhunde

    pro Hund

    10,00 €

    übrige Hunde



    für den 1. bis 2. Hund

    pro Haushalt/je Hund

    20,00 €

    für den 3. bis 4. Hund

    pro Haushalt/je Hund

    40,00 €

    ab dem 5. Hund

    pro Haushalt/je Hund

    60,00 €

    Kanalbenützungsgebühr

    Sockelbetrag pro Objekt


    162,42 €

    Quadratmeterpreis

    Anschlussbeitrag

    für die berechnete Fläche

    für die berechnete Fläche

    0,80 €

    0,72 €


    Ausgaben bei Sterbefall

    Leichenhallenbenützung

    erster Tag
    jeder weitere Tag

    105,00 €
    30,00 €

    Grabstellengebühr

    Einzelgrab für 10 Jahre
    Doppelgrab für 10 Jahre
    Gruft für 10 Jahre
    Aschengrabstelle für 10 Jahre (mehrfach Belegung)
    Aschengrabstelle für 10 Jahre (einfach Belegung)
    Errichtungskosten Urnenbestattungsanlagen (für die ersten 10 Jahre)

    für weitere 10 Jahre

    110,00 €
    220,00 €
    330,00 €
    220,00 €
    110,00 €
    1.400,00 €

    220,00 €

    Beisetzungsgebühr

    Öffnen und Schließen eines Erdgrabes
    Beisetzung in gemauerter Grabstelle (Gruft)
    Beisetzung einer Urne in Erdgräber oder im Urnenhain

    Beisetzung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr

    An Sonn- und Feiertagen wird ein Aufschlag von 100% in Rechnung gestellt.


    Die Kosten für das Öffnen und Schließen der Grabstelle
    (z.B. Steindeckel) sind in den Kosten nicht enthalten.

    Bei einer Beisetzung von Leichen von Kindern, die bei Ihrem Ableben das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben betragen die Beisetzungskosten die Hälfte der jeweiligen oben festgesetzten Kosten.

    720,00 €
    348,00 €

    252,00 €
    360,00 €