Hygienemaßnahmen ab 18.5.2020

Hygienemaßnahmen ab 18.5.2020

Am Montag, 18.5.2020 ist wieder Unterricht in der Schule möglich! Dieser Unterricht findet im Schichtbetrieb statt, die SchülerInnen einer Klasse sind in zwei Gruppen eingeteilt und kommen abwechselnd in die Schule.

Hier finden Sie die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen lt Hygienehandbuch des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kunst.
Beim Betreten der Bildungseinrichtung gilt:

Eine Ansammlung von Menschen beim Eintreffen in der Einrichtung ist auf jeden Fall zu vermeiden.

Für Schulen gilt, dass ankommende Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollten. Ist dies nicht der Fall, ist ihnen beim Betreten des Gebäudes einer auszuhändigen.

Wenn organisatorisch die Möglichkeit besteht, das Eintreffen zeitlich zu staffeln (z. B. im Zehn-Minuten-Takt), damit weniger Personen gleichzeitig im Gebäude eintreffen, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die eintreffenden Kinder/Jugendlichen betreut werden.

Sollten mehrere Personen zur selben Zeit bei der Bildungseinrichtung eintreffen, ist durch ein Leitsystem (z. B. Bodenmarkierungen) zu gewährleisten, dass der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Den eintreffenden Schülerinnen und Schülern sollte im Vorfeld bekanntgegeben werden, in welchem Raum ihr Unterricht stattfinden wird, um unnötige Wege durch das Gebäude zu vermeiden. In der Regel sind das ihre Klassen.

Eltern von Kindern in elementarpädagogischen Einrichtungen übergeben ihr Kind am Eingang der Einrichtung an das pädagogische Personal.

Eine schulfremde Person darf das Gebäude ausschließlich nach Terminvereinbarung mit einer Person der Einrichtung betreten und hat dabei einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies betrifft auch die Eltern von Schülerinnen und Schülern.

Unmittelbar nach dem Betreten der Bildungseinrichtung gilt:

Hände waschen! Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Die Händedesinfektion ist auch für Kinder/Schülerinnen und Schüler geeignet. Das Händedesinfektionsmittel sollte aber für diese nicht frei zugänglich sein und nur unter Aufsicht verteilt werden. Es muss 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein.

Mund-Nasen-Schutz tragen! Alle Personen, die sich im Schulgebäude bewegen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Hygienemaßnahmen für Personen in der Bildungseinrichtung

Abstand halten! Wahren Sie eine dauerhafte Distanz von mindestens einem Meter zwischen Ihnen und einer anderen Person. Grundsätzlich ist die Einhaltung des Abstands für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren aufgrund des Wunsches des Kindes nach Nähe und Geborgenheit und der Unterstützung im Alltag nicht durchgehend möglich. Sofern möglich, sollte auch im pädagogischen Alltag versucht werden, eine Distanz von mindestens einem Meter einzuhalten. Wenn in emotional aufwühlenden Situationen für das Kind oder während notwendiger Unterstützungsleistungen (z. B. An- und Ausziehen, Essensausgabe) die Einhaltung des körperlichen Abstandes nicht gewährleistet werden kann, so ist der Kontakt auf gleicher Gesichtshöhe zu vermeiden.

Hände waschen! Das gründliche Händewaschen gilt nicht nur nach Betreten der Einrichtung, sondern soll den gesamten Tag über mehrmals durchgeführt werden, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc. Auch vor dem Wechsel in einen anderen Raum sollten immer die Hände gewaschen werden. Bitte weisen Sie die Kinder/Schülerinnen und Schüler auch mehrmals täglich darauf hin.

Nicht berühren! Berühren Sie weder Augen, Nase oder Mund! Hände können Viren aufnehmen und das Virus übertragen.


Auf Atemhygiene achten! Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort. Singen sollte unterlassen und Schreien vermieden werden.

Mund-Nasen-Schutz tragen! Wenn sich Personen durch das Schulgebäude bewegen, müssen sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im gewohnten Aufenthaltsraum (z. B. Klasse) gilt bei der Wahrung des notwendigen Sicherheitsabstandes keine Verpflichtung dazu. Kinder in elementaren Bildungseinrichtungen haben selbstverständlich keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weiters sollte insbesondere bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren und bei Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen/Schwierigkeiten aus fachlicher Perspektive reflektiert werden, wie sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes des pädagogischen Personals auf das Verhalten und die Entwicklung der Kinder/Jugendlichen auswirkt. Die Schutzmaske könnte eventuell zu einem vermehrten Berühren des Gesichtes des Personals durch die Kinder/Jugendlichen motivieren.

Symptome? 1450 anrufen! Wenn eine Person im Gebäude Symptome aufweist oder befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein, muss diese Person sofort in einem eigenen, abgesonderten Raum untergebracht werden. Kontaktieren Sie unmittelbar die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 und zusätzlich den amtsärztlichen Dienst, um eine weitere Abklärung vornehmen zu können.

Krank? Zuhause bleiben! Jede Person, die sich krank fühlt, darf nicht in die Bildungseinrichtung kommen.

Risikogruppe? Wenn Unklarheit darüber besteht, ob eine Person oder eine mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebende Person zur Risikogruppe zählt, ist bitte zur Klärung die/der betreuende Hausärztin/Hausarzt bzw. Kinderärztin/Kinderarzt zu kontaktieren. Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten zuhause bleiben. Für Schüler/innen soll hier der Unterricht weiterhin über distance-learning erfolgen.

Hygienemaßnahmen im Alltag

Umfassende Information! Pädagoginnen und Pädagogen und Kinder/Schüler/innen müssen altersadäquat über die Hygienemaßnahmen und insbesondere den richtigen Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmitteln informiert sein – z. B. von der zuständigen Schulärztin oder dem zuständigen Schularzt. Bitte hängen Sie die vom BMBWF zur Verfügung gestellten Informationsplakate zahlreich in Ihrer Schule auf. Sie finden diese im Anhang dieser Publikation sowie zum Download auch unter: www.bmbwf.gv.at/hygiene

Keine externen Angebote! Externe Zusatzangebote, wie motorische oder musikalische Frühförderung, sowie Ausflüge oder Feste, welche Kontakte mit externen Personen zur Folge haben, dürfen nicht in Anspruch genommen oder durchgeführt werden.

Telefonieren! Sprechstunden und Elterngespräche sind nach Möglichkeit telefonisch oder virtuell abzuhalten.
Im Schulgebäude:

Keine Versammlungen! Versammlungen sollten strikt vermieden werden – insbesondere von mehreren Gruppen/Klassen.

Vermeidung von Gruppen-/Klassenwechsel! Die Kinder/Schüler/innen sollten möglichst in kleinen und nicht wechselnden Gruppenkonstellationen betreut/unterrichtet werden. Ein Wechsel erfolgt nur dann, wenn der Unterricht nur in bestimmten Funktionsräumen/Werkstätten durchgeführt werden kann.

Während der Pause: Klassen mit ungeraden Klassenbezeichnungen (1. Klasse, 3. Klasse etc.) bleiben während der Pause im Klassenraum, die anderen verlassen diesen. Wenn die Möglichkeit besteht, wird empfohlen, die Pausen im Freien zu verbringen. Die Dichte im Gangraum und die Durchmischung mit Schüler/innen anderer Klassen sollen jedenfalls reduziert werden.

Im Unterricht:

Abstand halten! Während des gesamten Unterrichts ist zwischen den einzelnen im Raum anwesenden Personen der Sicherheitsabstand von einem Meter zu gewährleisten.


Lüften nach jeder Unterrichtseinheit! Nach jeder Unterrichtseinheit soll in den Pausen für eine Dauer von mindestens fünf Minuten gelüftet werden.

Gemeinsame Verwendung von Gegenständen vermeiden! Das gemeinsame Arbeiten/Spielen mit Gegenständen sollte vermieden werden. Dies gilt insbesondere für den elementarpädagogischen Bereich. Hier sollten Gegenstände bei Kontakt mit Speichel oder Abstoßungen des Körpers (z. B. Niesen) sogleich desinfiziert als auch regelmäßig gereinigt werden.

Praxisunterricht immer mit Händewaschen! Beim Einsatz von wiederverwertbarem Material sowie von Geräten und Werkzeugen, mit dem mehrere Schüler/innen arbeiten, müssen Schüler/innen vor und nach dessen Benützung ihre Hände waschen. Darüber hinaus wird empfohlen, (Einweg)Handschuhe zu tragen.

Hygienemaßnahmen im Gebäude

Die jeweiligen Dienstgeber (Bund, Länder, private Schulerhalter oder Gemeinden) ausreichend Mund-Nasen-Schutz für die Lehrkräfte und das weitere Personal zur Verfügung. Der Mund-Nasen-Schutz für die Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich von den Eltern/Erziehungsberechtigten bereitzustellen – genauso wie dies beim Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder von anderen Räumen des öffentlichen Lebens als allgemeine Maßnahme gilt. Jede Schülerin/jeder Schüler soll am Schulbetrieb teilnehmen können, dafür wird entsprechend Sorge getragen.

Alle Sanitäranlagen müssen durchgehend mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern ausgestattet sein.

In allen Räumlichkeiten sollte mindestens stündlich für fünf Minuten (wenn möglich Querlüftung) gelüftet werden.

 

 

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