Wichtige – BürgerInfo

RAGWEED – DIE „INPORTIERTE“ GEFAHR FÜR ALLERGIKER

Das Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia, auch Ambrosie und Ragweed genannt)

Die Ambrosie wurde 2006 in unserer Region zum ersten Mal gefunden. 2007 hat sie sich bei uns bereits weiter ausgebreitet. Die Pflanze stammt ursprünglich aus Nordamerika und breitet sich auch in Mitteleuropa immer mehr aus. Die Pollen des Traubenkrauts zählen zu den stärksten Allergieauslösern. Sie können zu schweren heuschnupfenartigen Symptomen oder gar zu Asthma führen. Schon kleinste Pollenmengen reichen für eine Reaktion aus. Auch Personen, bei denen bisher keine Pollenallergie festgestellt wurde, reagieren auf diese hochallergene Pflanze nicht selten empfindlich. Nicht umsonst wird diese Pflanze in Australien auch "asthmaplant" genannt. Das fatale an dem Traubenkraut ist ihre späte Blütezeit von ca. August - Oktober, einer Zeit, in der die Pollenallergiger sonst bereits wieder aufatmen konnten.

Die Beifuß-Ambrosie kann leicht mit anderen Pflanzen verwechselt werden. Wie ihr Name schon vermuten lässt, sieht sie zum Beispiel dem Beifuß sehr ähnlich. Charakteristisch sind jedoch ihre fiederteiligen Blätter mit grüner Unterseite und die abstehend behaarten Stängel.

Deshalb sollte diese Pflanze unbedingt an der weiteren Ausbreitung gehindert werden!
Solange sie noch nicht richtig Fuß gefasst hat, kann man bei konsequentem Vorgehen einer weiteren - für Allergiker fatalen - Ausbreitung effektiv begegnen. Die einjährige Pflanze sollte vor dem Aufblühenmit der Wurzel herausgezogen und in der Biotonne entsorgt werden. Bereits blühende Exemplare sollten sicherheitshalber nur mit Atemschutz und möglichst von Personen entfernt werden, die bisher nicht pollenallergisch reagieren.          
Die Pflanze entwickelt sich meist auf offenen Flächen (Brachflächen, entlang von Straßen und Gleisen, aber auch speziell in Gärten an Vogelfutterplätzen. Ein Hauptverbreitungsweg dürft das Vogelfutter sein, in dem sie als Verunreinigung häufig vorkommen.

Bitte kontrollieren Sie deswegen ganz besonders in Ihrem Bereich - und informieren Sie beim Auffinden der Pflanze, im öffentlichen Bereich, das Gemeindeamt - sodass die notwendigen Schritte veranlasst werden können.
PS.: Für die Regweed-Bekämpfung ist der Grundeigentümer verantwortlich!