Förderung für Alarmanlagen (2023)

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022, ergeht folgender Beschluss:

Verlängerung der Förderung für Alarmanlagen

Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für den Einbau einer Alarmanlage bei Eigenheimen und Wohnungen

Antragsvoraussetzung:
Die zu fördernde Alarmanlage muss gemäß den Bgld Förderrichtlinien für Alarmanlagen entsprechen.
Die positive, schriftliche Zusage Seitens der Förderstelle des Landes muss gegeben sein.

Antragstellung:
Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.

Förderhöhe:
Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland.

Förderzeitrum:
1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023

Anmerkung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.
Anhand dieser Förderungen ergibt sich in Summe eine Gesamtförderhöhe (Land und Gemeinde) von bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten.