Förderung: Stromspeichersysteme sowie netzgeführter Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis (2023)

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022, ergeht folgender Beschluss:

Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages für

a) den Einbau/Errichtung einer netzgeführten Stromerzeugungsanlage auf solarer Basis

für Ein- und Zweifamilienhäuser

b) den Einbau/Errichtung einer netzgeführten Stromerzeugungsanlage auf solarer Basis

in Verbindung mit einem Stromspeichersystems für Ein- und Zweifamilienhäuser

c) die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem

 

Antragsvoraussetzung:

Die zu fördernde Anlage muss den Bgld Förderrichtlinien für Stromspeichersysteme entsprechen.

Die positive, schriftliche, Zusage Seitens der Förderstelle des Landes oder Bundes (z.B.

Klimafonds) muss gegeben sein.

Die Förderung wird ausschließlich an Privatpersonen vergeben.

 

Antragstellung:

Nach schriftlicher Zusage der Förderstelle des Landes Burgenland/Bundes, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben bei der Gemeinde die Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.

 

Förderhöhe:

Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 50 Prozent von der zugesagten Förderhöhe durch das Land Burgenland bzw. vom Klimafonds des Bundes. Die maximale Förderung beträgt 10 kWpeak für Stromerzeugungsanlagen und 10 Kilowattstunden für Stromspeicher pro Haushalt.  Es wird ein maximaler Fördertopfin Höhe von 25.000,- für das Kalenderjahr 2023 festgelegt.

 

Förderzeitrum:

Ab 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023

Es gilt das Datum der Fördereinreichung bei der jeweiligen Förderstelle.

 

Anmerkung:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.