Verordnung
Verordnung des Bürgermeisters der Großgemeinde Nickelsdorf vom 22. Dezember 2022 über die Übertragung einzelner Gruppen von in seine Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde – unbeschadet seiner Verantwortung – an die Mitglieder des Gemeindevorstandes zur Besorgung in seinem Namen.
Gemäß § 25 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LBGI. Nr. 55/2003 i.d.F. LBGI. Nr. 83/2016, werden folgende in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde an die Mitglieder des Gemeindevorstandes zur Besorgung im Namen des Bürgermeisters übertragen:
§1
Herrn 1. Vizebürgermeister Helmut Pecher wird zugeordnet:
Infrastruktur Landwirtschaft und Güterwege
Abfallwirtschaft
Friedhof
Herrn 2. Vizebürgermeister Erich Weisz wird zugeordnet:
Gesellschaft Zivilschutz und Feuerwehrwesen
Verkehr und Sicherheit
Jagd und Fischerei
Herr Gemeindevorstand Ing. Roman Nitschinger wird zugeordnet:
Infrastruktur Straßenbau und Hochwasserschutz
Kanal und Kläranlage
Vereinswesen
Frau Gemeindevorständin Verena Hänsler wird zugeordnet:
Soziales Soziales und Frauenthemen
Familien- und Umweltangelegenheiten
Angelegenheiten der Jugend
Herr Gemeindevorstand Michael Schmickl wird zugeordnet:
Örtl. Entwicklung Raumplanung und Flächenwidmung
Alternativenergie
Kulturagenden
Herr Gemeindevorstand Michael Eder MA wird zugeordnet:
Bildung Kindergarten
Volksschule
Straßenbeleuchtung
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Nickelsdorf, am 22. Dezember 2022
Der Bürgermeister: Ing. Gerhard ZAPFL