Gemeindeförderung zum Semesterticket (ab 2023)

Auf Antrag der SPÖ Gemeinderatsfraktion in der Gemeinderatssitzung vom 22.12.2022, ergeht folgender Beschluss:

Die Gemeinde Nickelsdorf gewährt StudentInnen mit Hauptwohnsitz in Nickelsdorf, die außerhalb des Burgenlandes (im Verkehrsverbund VOR) ein Studium an einer österreichischen

  • Universität,
  • Hochschule oder
  • Fachhochschule

absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln am Studienort.

Antragsvoraussetzung:
Nach positiver Förderabwicklung durch die Förderstelle des Landes Burgenland.

Antragstellung:
Mit dem schriftlichen Nachweis der Förderstelle des Landes Burgenland, mit der angeführten Förderhöhe, kann mit diesem Schreiben/Zahlungsbestätigung bei der Gemeinde um Gewährung eines nicht rückzahlbaren Beitrages beantragt werden.

Förderhöhe:
Die Förderhöhe der Gemeinde beträgt 100 Prozent von der geleisteten Förderhöhe durch das Land Burgenland.

Förderzeitrum:
bis auf Widerruf


Anmerkung:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Betrages von Seiten der Gemeinde Nickelsdorf.