Sehr geehrte Damen und Herren,
der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ist gemäß § 15 des Maß- und Eichgesetzes
verpflichtet, die Wasserzähler auszutauschen und einer Nacheichung zuzuführen.
Die Kosten für diese Arbeiten werden zur Gänze vom Wasserleitungsverband getragen.
Die Bediensteten des Wasserleitungsverbandes werden die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom
25. März bis 07. Juni 2024
durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an die Gemeinde das höfliche Ersuchen, dies
in geeigneter Form an die Gemeindebürger zu kommunizieren (falls die Herausgabe einer Gemeindezeitung
geplant ist) bzw. diese Information an den hierfür vorgesehenen Stellen zum Aushang zu bringen.